Treppenhausreinigung im Mietshaus – Welche Regeln gelten hier?
Das Treppenhaus eines Mietshauses gilt rechtlich als gemeinschaftliche Fläche. Für deren Benutzung gibt es bestimmte Regeln. Sie halten fest, was an diesem Ort erlaubt ist und was verboten. Wichtig ist bei der persönlichen Verwendung des Treppenhauses, keine anderen Mieter zu stören.
Fluchtwege müssen frei bleiben
Entscheidend für die Benutzung der Gemeinschaftsfläche ist, dass niemand behindert wird. Das heißt: Die Nachbarn müssen ihre Wohnung ohne Schwierigkeiten betreten können. Der Zugang zu diesen muss also frei sein. Das spielt besonders im Brandfall eine Rolle. Die Fluchtwege dürfen nicht verstellt sein und die Rettungsdienste und die Feuerwehr müssen alle Wohnungen im Haus ungehindert betreten können. Regale, Kinderwägen oder sperrige Gegenstände können in diesen Fällen im Weg sein.
Jeder darf eine Fußmatte haben und kurzzeitig Schuhe abstellen
Anders als in der eigenen Wohnung, dürfen Sie im Treppenhaus nicht alles nach Ihren persönlichen Vorlieben gestalten. Da es sich um eine Gemeinschaftsfläche aller Mieter handelt, müssen Sie freien Zugang zu den Wohnungen und Fluchtwegen gewährleisten. Auch die Gäste der anderen Mietparteien müssen deren Wohnungen laut Verordnung ungehindert betreten können. Eine Fußmatte dürfen Sie dagegen in jedem Fall vor Ihrer Türe platzieren. Beim Abstellen der Schuhe wird es schon heikler. Vorübergehend ist dies aber erlaubt.
Rauchen im Treppenhaus ist in Ordnung
In den meisten Wohnhäusern sollen die Mieter für die Reinigung des Hausflurs sorgen. Dies ist vor allem in den Wintermonaten von Bedeutung, da hier regelmäßig Schmutz mit in das Innere gebracht wird. Tatsächlich ist dieser Vorgang aber eine Aufgabe des Vermieters! Eine Lösung des Problems ist, dass dieser den Mietern eine abwechselnde Reinigung aufträgt. Wie oft er dies anordnen kann, finden Sie in aller Regel in der Hausordnung. Das Rauchen im Flur kann Ihnen dagegen per Verordnung niemand verbieten. Aus Rücksicht auf Kleinkinder oder Personen mit Atemwegs-Erkrankungen sollten Sie dafür aber vor die Haustür gehen.
Kinderwagen und Rollstühle dürfen beim Eingang parken
Besondere Regeln gelten für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern von Kleinkindern. Der Kinderwagen oder der Rollstuhl dürfen daher in der Nähe des Haus-Eingangs geparkt werden. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen: Die Besitzer dieser Gerätschaften sind nicht verpflichtet, diese wiederholt die Treppen hinauf oder hinunter zu schleppen. Dies kommt sowohl in Mietshäusern als auch in Häusern mit Eigentumswohnungen zum Tragen. Dagegen haben befüllte Müllbeutel, Kisten mit Getränken, Kartons und Wäschetruhen nichts im gemeinschaftlichen Treppenhaus zu suchen. Mieter einer Dachwohnung haben eventuell Glück: Erlaubt es der Vermieter, dürfen sie beispielsweise ein kleines Schuhregal vor ihrer Türe abstellen.
Wer schreibt hier?
GPG ist eine Reinigungsfirma in Berlin. Wir geben Ihnen hier regelmäßig Tipps zu Reinigungsthemen. Zudem bieten wir Ihnen als Reinigungsservice professeionelle Treppenhausreinigung sowie Gebäudereinigung an.